Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich-Allgemeines

Nachstehende AGBs sind Grundlage und Bestandteil all unserer Angebot, Vereinbarungen und Lieferungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers erkennen wir nicht an, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich zu bestätigen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  1. Angebot – Annahme

Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebot, Beschreibungen, Kostenvoranschläge etc. sind freibleibend und unverbindlich. Mit der unterzeichneten Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellen), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der Ersparnisse oder sonstigen Erwerbsmöglichkeiten verpflichtet.

  1. Preise

Die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Preise sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der aktuellen Höhe in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen.

  1. Zahlung

Das Zahlungsziel wird im Angebot ausgewiesen und ist bindend. Eingeräumte Rabatte sind nur bei Einhaltung des Zahlungszieles gültig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen gem. § 288 BGB fällig. Der Auftraggeber darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Lieferzeit

Termine sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich von uns bestätigt sind. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher oder unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskampf usw. verlängert sich die Leistungspflicht um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung der Werkerstellung frei. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als drei Wochen dauert, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungszeit oder wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Ausführung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

  1. Mängelhaftung

Das Werk ist unverzüglich nach Fertigstellung sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Staubeinschlüsse, leichte Farbabweichungen und leichte Verfärbung der Fugen können entstehen und stellen keine Mängel dar. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes zu erbringen. Ist ein festgestellter Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung oder Garantieleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung – in der vorgenannten Form – innerhalb einer angemessenen Frist. Die Zahl der hinzunehmenden Nacherfüllungsversuche richtet sich nach der Natur des Einzelfalls. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, des Fehlschlagens der Nacherfüllung sowie bei Nichteinhaltung der Frist für die Behebung, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung / Garantie

Über die gesetzliche Mängelhaftung – 2 Jahre – hinaus garantieren wir die Haltbarkeit bei Komplettbeschichtung und punktuellen Reparaturen (Emaille und Acryl) während weiterer 6 Jahre. Für die Fußbodenrenovierung und die Renovierung der Wände mit Spachtelputz inklusive Versiegelung oder mit dem Plattensystem „ReFine“ gewähren wir eine zusätzliche Garantie von 3 Jahren über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus. Die Garantiehaftung gilt ausdrücklich nicht für Silikon, Fugensanierung und die Rutschhemmung. Der Garantieanspruch entfällt bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mechanische Einflüsse, unterlassene Reinigung und Nicht-Einhaltung der Pflegeanleitung hervorgerufen werden. Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ist ferner das Auftreten von Roststellen.

  1. Leistungsbeschreibung

Die Oberfläche der Beschichtung ist glatt, glänzend, farb- und UV-beständig. Bei punktuellen Reparaturen (Emaille und Acryl) ist die Reparaturstelle unter normalen Lichtverhältnissen und auf eine Distanz von ca. 1,5 m nahezu unsichtbar. In beiden Fällen können durch Turbulenzen beim Spritzen einzelne, kleine Staubeinschlüsse entstehen. Diese sind unvermeidbar und als solche nicht haltbarkeitsmindernd. Sie stellen daher keinen Mangel dar.

Ebenso ist eine hundertprozentige Farbgenauigkeit technisch manchmal nicht herstellbar. Leichte Farbabweichungen können daher vorkommen und sind ebenfalls kein Mangel. Es kann ferner vorkommen, dass sich eine Fuge nach erfolgter Fugensanierung leicht verfärbt. Auch dieses stellt keinen Mangel dar.

Die neu entstandenen Oberflächen nach der Renovierung der Wände mit dem patentierten Wandsystem „ReFine“ bzw. mit dem Spachtelputzverfahren und nach dem Verlegen des Designvinylboden sind kratz-, stoß- und wasserfest sowie UV-beständig. Das Auftreten von geringfügigen Spalten nach der Verlegung der Platten bzw. Planken kann aufgrund von geringen Maßabweichungen der verwendeten Platten vorkommen bzw. durch starke Temperaturschwankungen hervorgerufen werden und stellt keinen Mangel dar. Durch die zusätzlich nach der Verlegung aufgetragene Versiegelung ist die Wasserfestigkeit jederzeit gewährleistet.

  1. Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Sphäre, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind, insbesondere stellt er unentgeltlich Wasser und Strom zu Verfügung.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber, einschließlich dieser AGBs, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGBs vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt oder aber, wenn eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse auf die Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zwei Jahren hinfällig wird (gilt nur für Privatkunden). Lieferdatum ist gleich Rechnungsdatum.